Österliche Bußzeit
Den entscheidenden Satz, der in §16 der Satzung geändert werden
müsste, stellt er nicht vor. Diesen Satz (Verheiratete Schützenbrüder, die nicht in einer
geordneten Ehe leben, sind vom Königsvogelschießen
ausgeschlossen.), soll auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
1995 vorgestellt und dann beschlossen werden. Zum Schützenfest
1995 können dann die Betroffenen wieder schießen. Aus der
Versammlung gibt es keine Nachfragen oder Stellungnahmen, die
Mehrheit scheint zufrieden.
Beim Punkt Verschiedenes bittet Heinz Fischer darum, den Brief
des PGR (Bitte um Spende für unsere Partner in der Mission da die
Schützen ja den Pfarrfesttermin weggenommen haben) an die Schützen
vorzulesen.
Jedoch hat keiner den Brief dabei, so daß Peter Schmitz den Inahlt
aus dem Kopf vorstellt. Auf die Mitteilung, daß die Partner in der
Mission 1000.- DM bekommen werden, gibts es keine weiteren Nachfragen.