Palmsonntag
Abends ist außerordentliche Mitgliederversammlung der Schützenbruderschaft.
Die Satzungsänderung zu §16 wird abgestimmt.
Der neue Schlußsatz soll lauten:
Verheiratete Schützenbrüder, die nicht in einer
geordneten Ehe leben, sind vom Königsvogelschießen
ausgeschlossen.
Der bisherige Schlußsatz des §16 heißt:
Schützenbrüder, die nicht nach den kirchlichen
Normen mit ihrer Frau zusammenleben, dürfen nicht auf den
Königsvogel schießen.
Die Satzungsänderung
soll bewirken, daß auch die wiederverheirateten Geschiedenen auf den
Königsvogel schießen dürfen. Es sind 46 stimmberechtigte
Schützenbrüder anwesend, das sind ausreichend viele, denn
mehr als 30% der aktiven Schützen sind laut Satzung gefordert,
wenn Satzungsänderungen abgestimmt werden.
(Z.Zt. sind 115 aktive Mitglieder (125 insgesamt) in der Bruderschaft
sagt der Schriftführer Winfried Kühle.)
Der Brudermeister
Peter Schmitz
erläutert den Hintergrund und die Absicht der
Satzungsänderung, erst etwas verworren, aber dann zunehmend klarer
und eindeutig. Peter Daßen
verdeutlicht, daß nicht daran gedacht ist
Ehen zu analysieren, ob sie denn auch geordnet sind, sondern, daß
nur solche Schützen ausgeschlossen sein sollen, die offensichtlich
und für Jedermann erkennbar nicht in einer geordneten Ehe leben.
Etwa solche, die verheiratet sind, aber z.B. mit einer Freundin
zusammenleben. Eine erregte Debatte, wie von einigen wohl
befürchtet, findet nicht statt. Es werden dann Zettel ausgeteilt
und es wird geheim abgestimmt. Alle 46 Schützen stimmen ab, es
sind 39 Schützen für die Satzungsänderung,
6 sind dagegen,
eine Enthaltung.
Damit sind 84.8 % der Anwesenden dafür.
Die Satzung ist damit geändert, denn 75 % hätten ausgereicht.
Anschließend noch Vorbereitungen und Absprachen für das Schützenfest, dann ein paar Bier an der Theke in der Schützenhalle.