Palmsonntag

leiste

Außerordentliche Mitgliederversammlung - 14.06.1995

Mittwoch, 14.06.1995

Abends ist außerordentliche Mitgliederversammlung der Schützenbruderschaft. Die Satzungsänderung zu §16 wird abgestimmt. Der neue Schlußsatz soll lauten:

Verheiratete Schützenbrüder, die nicht in einer geordneten Ehe leben, sind vom Königsvogelschießen ausgeschlossen.

Der bisherige Schlußsatz des §16 heißt:
Schützenbrüder, die nicht nach den kirchlichen Normen mit ihrer Frau zusammenleben, dürfen nicht auf den Königsvogel schießen.

Die Satzungsänderung soll bewirken, daß auch die wiederverheirateten Geschiedenen auf den Königsvogel schießen dürfen. Es sind 46 stimmberechtigte Schützenbrüder anwesend, das sind ausreichend viele, denn mehr als 30% der aktiven Schützen sind laut Satzung gefordert, wenn Satzungsänderungen abgestimmt werden. (Z.Zt. sind 115 aktive Mitglieder (125 insgesamt) in der Bruderschaft sagt der Schriftführer Winfried Kühle.)

Der Brudermeister Peter Schmitz erläutert den Hintergrund und die Absicht der Satzungsänderung, erst etwas verworren, aber dann zunehmend klarer und eindeutig. Peter Daßen verdeutlicht, daß nicht daran gedacht ist Ehen zu analysieren, ob sie denn auch geordnet sind, sondern, daß nur solche Schützen ausgeschlossen sein sollen, die offensichtlich und für Jedermann erkennbar nicht in einer geordneten Ehe leben. Etwa solche, die verheiratet sind, aber z.B. mit einer Freundin zusammenleben. Eine erregte Debatte, wie von einigen wohl befürchtet, findet nicht statt. Es werden dann Zettel ausgeteilt und es wird geheim abgestimmt. Alle 46 Schützen stimmen ab, es sind 39 Schützen für die Satzungsänderung, 6 sind dagegen, eine Enthaltung. Damit sind 84.8 % der Anwesenden dafür. Die Satzung ist damit geändert, denn 75 % hätten ausgereicht.

Anschließend noch Vorbereitungen und Absprachen für das Schützenfest, dann ein paar Bier an der Theke in der Schützenhalle.