Reglement
Die
Schülerprinzen der Bruderschaften schießen als
nächstes den Bezirksschülerprinzen. Die Bezirksschülerprinzen
ermitteln dann den Diözesanschülerprinzen. Die ersten 8 dieses
Wettbewerbs sind startberechtigt beim
Bundesschülerprinzenschießens.
Davon unabhängig schießen
die Schülerprinzen der Vereine, die Mitglied im
Stadtverband
sind, den Stadtschülerprinzen (Vogel) und den
Stadttellschülerprinzen (Scheibe) beim Stadtkönigsschießen
aus.
Die
Jungschützenkönige / Prinzen schießen
ebenfalls erst den Bezirksprinzen, dann den Diözesanprinzen und
schließlich den Bundesprinzen. Zum Bundesprinzenschießen sind
erneut die ersten 8 des Diözesanschießens startberechtigt.
Im
Stadtverband
wird nur der Stadtprinz (Vogel), kein Stadttellprinz ermittelt.
Auch die Schützenkönige ermitteln zunächst den
Bezirkskönig. Die Bezirkskönige ermitteln in einem Wettbewerb
den Bundeskönig und die Diözesankönige. Der Zweite aus der
Diözese des Bundekönig wird Diözesankönig. Alle
Bezirkskönige sind startberechtigt beim Europakönigsschießen
im folgenden Jahr. Die Schützenkönige der Vereine des
Stadtverbandes
schießen den Stadtkönig aus.
Das erste Bundeskönigsschießen fand 1953 statt, das erste
Bundesprinzenschießen 1964, das erste
Bundesschülerprinzenschießen 1974.