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Reglement

Die Schülerprinzen der Bruderschaften schießen als nächstes den Bezirksschülerprinzen. Die Bezirksschülerprinzen ermitteln dann den Diözesanschülerprinzen. Die ersten 8 dieses Wettbewerbs sind startberechtigt beim Bundesschülerprinzenschießens.
Davon unabhängig schießen die Schülerprinzen der Vereine, die Mitglied im Stadtverband sind, den Stadtschülerprinzen (Vogel) und den Stadttellschülerprinzen (Scheibe) beim Stadtkönigsschießen aus.
Die Jungschützenkönige / Prinzen schießen ebenfalls erst den Bezirksprinzen, dann den Diözesanprinzen und schließlich den Bundesprinzen. Zum Bundesprinzenschießen sind erneut die ersten 8 des Diözesanschießens startberechtigt.
Im Stadtverband wird nur der Stadtprinz (Vogel), kein Stadttellprinz ermittelt.

Auch die Schützenkönige ermitteln zunächst den Bezirkskönig. Die Bezirkskönige ermitteln in einem Wettbewerb den Bundeskönig und die Diözesankönige. Der Zweite aus der Diözese des Bundekönig wird Diözesankönig. Alle Bezirkskönige sind startberechtigt beim Europakönigsschießen im folgenden Jahr. Die Schützenkönige der Vereine des Stadtverbandes schießen den Stadtkönig aus.

Das erste Bundeskönigsschießen fand 1953 statt, das erste Bundesprinzenschießen 1964, das erste Bundesschülerprinzenschießen 1974.