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Sonstige Beschlüsse aus dem Leben der Bruderschaft

Jakob Herckenrath, Pfarrer in Flittard von 1830 bis 1842 verdanken wir - abgesehen vom Königsvogel und den Schildern - die ersten ausführlicheren schriftlichen Nachrichten über unsere Schützenbruderschaft. Seine Aufzeichnungen befinden sich im Flittarder Pfarrarchiv und beginnen wie folgt: ''Auszug aus einem alten Buch, so die Schützen-Verbrüderung nachweiset. 1696 den 28ten August ist diese Schützen-Verbrüderung aufgerichtet worden ....''

Es folgt die Aufzählung der Schützenkönige (mit genauem Datum des Vogelschusses) bis 1839.

Es ist nicht geklärt, von welchem alten Buch Pfarrer Herckenrath spricht, was es sonst noch enthält, wo es abgeblieben ist, usw. Allerdings müssen wir nun davon ausgehen, daß bis zum Jahre 1696 in Flittard -Stammheim eine Schützen-Gesellschaft bestanden hat, welche sich erst mit obigem Datum in eine Schützen-Verbrüderung (oder -Bruderschaft) umbenannte.
Daß die Schützen-Gesellschaft die unmittelbare Vorläuferin der -Bruderschaft gewesen sein muß, geht ebenfalls aus den Aufzeichnungen Herckenraths hervor. Er erwähnt, daß im Jahre 1698 dem neuen Schützenkönig Johannes Rheindorf der Vogel mit 18 Schildern und 11 Pfennigen übergeben wurde. Diese Schilder (und Pfennige), darunter das älteste von 1666, sind bis heute erhalten geblieben und also ohne Schwierigkeiten von der Bruderschaft übernommen bzw. akzeptiert worden. Daß es sich bei den Mitgliedern der vorherigen Schützen-Gesellschaft und der nachmaligen -Bruderschaft ohnehin wohl um die gleichen Personen gehandelt hat, kann man am besten an der Person des Heinrich Odenthal nachweisen. Dieser war nämlich sowohl Schützenkönig der Schützengesellschaft (1689/90), als auch der Bruderschaft (1699/1700).

Über das Patronatsfest wurde im Jahre 1698 folgender Beschluß gefaßt:

''Die Schützenbrüder haben für gut befunden, daß sie das Fest des hl. Märtyrers Sebastianus hinfüro hochfeierlich halten wollen in beiden Nachbarschaften Flittard und Stammheim, damit Gott der Allmächtige durch die Fürbitte des hl. Märtyrers Sebastianus die Pest von uns gnädig wolle abwenden und vor allem Unglück bewahren wolle. Deshalb sollen alle Brüder und Schwestern auf den Tag in Flittard dem hohen Amt der hl. Messe beiwohnen und um den Altar gehen4.4, daß der zeitige Pastor für seine Mühewaltung etwas bekomme.''

Dieses Gelöbnis ist bis in die heutige Zeit gehalten worden, wenn auch den veränderten Verhältnissen entsprechend seit der Jahrhundertwende hierfür der Sonntag vor bzw. nach dem 20. Januar bestimmt wurde.

Im Jahre 1700 schoß der Schützenbruder Peter Knott den Vogel ab. Während seiner Amtszeit als Schützenkönig verstarb er jedoch, so daß im Jahr darauf seine Witwe den Vogel aufsetzte und somit auch das Fest ausrichtete. Leider liegt aus dem Königsjahr des Peter Knott kein Schild vor, was vielleicht damit zu erklären ist, daß der Witwe Knott das Geld dazu fehlte!

1708 wurde während des Schützenfestes festgelegt, daß das ''Schützenspiel auch auf Maria Geburts-Tag die hl. Messe spielen solle. Die Spielleute sollen für Lohn haben einen halben Reichsthaler, zwei Maaß Bier, und zwei Weck.''

Ein Beschluß aus dem Jahre 1710 besagt, daß ''der König hinfüro den Brüdermeistern die Probe vom Bier geben muß, und wenn diese befinden, daß es nicht gut sei, sollen sie es den Brüdern der Wahrheit gemäß sagen und für guten Trunk sorgen.''

Seit dem Jahre 1713 mußte der König von den Jungfrauen den Ehrenkranz entgegennehmen. Dieser bestand aus einer Blumenkrone, die jeweils von den Mädchen beschafft und dem König geschenkt wurde. Im gleichen Jahr wurde beschlossen, daß ''derjenige, welcher Streit anfängt, 1/2 Ohm (= ca. 75 Liter) Bier zur Straf geben muß oder zwei Reichsthaler zahlen und wenn er nicht gehorcht, solle er durch Ihre Kurfürstliche Obrigkeit abgestraft werden''. Bei diesem Schützenfest muß es ganz ordentlich gekracht haben, denn auch Herckenrath schreibt, es sei ''wegen Streit ausgemacht worden, daß keine auswendige Anteil an dieser Freude haben sollen.''

Vielleicht gab es Streit, weil mit Heinrich Theilen (Thielen) ein Mülheimer Bürger den Vogel abgeschossen hatte. Gleiches hatten vor ihm zwar auch schon Theodor Clef (1666) und Heinrich Wolff (1687/88) geschafft, doch waren diese beiden immerhin in Stammheim geboren.

Offenbar kühlten sich die erhitzten Gemüter bis zum folgenden Jahr wieder ab, wurde doch der ebenfalls aus Mülheim stammende Sohn des Heinrich Theilen Nachfolger seines Vaters als Schützenkönig von Flittard .

Im Jahre 1730 schoß der damalige Schützenkönig Johannes Fischer nach Rundschießen den Königsvogel wieder herunter. Deshalb wurde der Beschluß gefaßt, daß der König als erster einen Ehrenschuß abgibt und dann nicht mehr schießen darf. Pikanterweise handelte es sich bei Johannes Fischer wieder um einen Auswärtigen. Er war Brauer in Köln.

Zum Schützenkönig von 1753-55, Markus Hansen, ist zu erwähnen, daß dieser im Jahre 1747 bereits Schützenkönig bei der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Mülheim geworden war.

Im April 1772 starb mit Christian Merkenich wieder ein amtierender Schützenkönig. Vermutlich setzte im Jahr darauf sein Sohn Markus den Vogel auf.

Markus Merkenich selbst errang 1766 übrigens zum ersten Mal (insgesamt dreimal) die Königswürde. Damals war er erst 15 Jahre alt. Er gilt deshalb als der jüngste König, den die Bruderschaft je hatte.

Aus dem Jahre 1776 liegt uns ein sehr interessanter Königsschild vor. Die Inschrift auf diesem Schild lautet:

Josef August Kropff
Kammer Diener von Ihro Exullentz
Herr Nuncius Capprara

In der Hoffnung, zumindest etwas über den Nuntius zu erfahren, wandten wir uns an das historische Archiv des Erzbistums Köln. Von dort erhielten wir folgende Auskunft:

''Johannes Baptista (Giambattista) Caprara stammte aus Bologna und ist am 29.5.1733 geboren. Am 23.9.1755 promovierte er in Rom zum Dr. iuris utriusque und war im Jahre 1758 als Vizelegat in Ravenna tätig. Priesterweihe am 22.12.1765. Am 1.12.1766 wurde Caprara zum Titularerzbischof von Ikonium in Lykaonien ernannt und empfing von Papst Clemens XIII. am 8.12.1766 in Rom die Bischofsweihe. Am 18.12.1766 erfolgte die Ernennung zum Apostolischen Nuntius in Köln, wo Erzbischof Caprara vom April 1767 bis 1775 tätig war. Es folgte dann am 6.9.1775 die Ernennung zum Nuntius in Luzern (bis 1785). Von 1785 bis 1793 war Erzbischof Caprara Nuntius am Kaiserhof in Wien. Am 18.6.1792 war Caprara zum Kardinal kreiert worden und wurde am 24.8.1801 zur Vollziehung des Konkordates als Kardinallegat nach Paris gesandt. Bei der Krönung Napoleons zum König von Italien am 28.5.1805 in Mailand nahm Kardinal Caprara die kirchliche Weihehandlung vor. Kardinal Caprara starb am 21.6.1810 in Paris und ruht dort im Pantheon.''

Schließlich konnten wir auch Einzelheiten zur Person von Joseph August Kropff in Erfahrung bringen4.5. Er wurde am 16.1.1751 in Bigge (im kurkölnischen Sauerland) als Sohn des Bergmeisters Johann Philipp Kropff und der Maria Bernhardine Biscoping(?) getauft. Seine Eltern waren hochangesehene Leute, stammten aus ersten Familien. Johann Philipp Kropff gab dem sauerländischen Erzbergbau wesentliche Impulse.

Beim Fest 1782, so notiert Pfarrer Herckenrath, ist der Beschluß aus dem Jahre 1713 bekräftigt worden, nämlich ''daß der Streitsüchtige 1/2 Ohm Bier oder 2 Thaler Straf geben solle - oder durch churfürstliche Durchlaucht abgestraft werden solle.''

Durch ein Ereignis im Jahre 1785 mußten Minderbemittelte noch zwei weitere Bürgen stellen. Es war den Schützenbrüdern bekannt geworden, daß der amtierende Schützenkönig Anton Fischer infolge Geldschwierigkeiten das Silber in Pfand gegeben hatte. Um wieder in den Besitz des kostbaren Silberschatzes zu gelangen, wurde dem König mitgeteilt, daß das Sebastianusfest im Jahre 1786 in feierlicher Weise gehalten werden sollte, und daß er an diesem Tage den Silbervogel mit den Schildern zu tragen habe. Das Silber wurde dem König für dieses Fest zurückgegeben. Beim Opfergang streiften beherzte Schützenbrüder dem König hinter dem Altar die Kette über den Kopf und riefen: ''Hier Brüder, hier ist der Vogel,'' und übergaben ihn den Brudermeistern.

In der Kapelle zu Stammheim war früher nur an den Muttergottes-Festen Gottesdienst. Um den Schützenbrüdern von Stammheim entgegenzukommen, wurde am 5. August 1788 der Beschluß gefaßt, daß das Traueramt für die verstorbenen Brüder und Schwestern am ersten Samstag nach dem Fest des hl. Sebastianus zu Stammheim gehalten werden solle. Dies ist bis zur Trennung 1891 so geblieben. Seit dieser Zeit ist in Flittard alljährlich das Amt gewesen, wie auch an jedem Schützenfest-Montag eine hl.Messe für die lebenden und verstorbenen Schützenbrüder gefeiert wird. Durch folgenden Vorfall im 18. Jahrhundert sind auch die Oberstammheimer, welche zur Mülheimer Pfarre St. Klemens gehörten, als Schützenbrüder aufgenommen worden. Der derzeitige Schützenkönig von Stammheim verzog während des Jahres nach Oberstammheim4.6. Durch diese Gelegenheit ist der Beschluß gefaßt worden, weiterhin auch die Oberstammheimer als Schützenbrüder aufzunehmen. Wie bereits erwähnt, durften früher zeitweise auch Fremde auf den Vogel schießen. Sie mußten aber, falls sie König wurden, den Vogel in einem der beiden Dörfer aufsetzen.

Ein Protokollbuch, beginnend mit dem Jahre 1830, befindet sich noch im Besitze der Bruderschaft. Außerdem liegen noch Aufzeichnungen von Pfarrer Herckenrath über sämtliche neu aufgenommenen Schützenbrüder von 1801 bis 1841 vor, so daß wir die Neuaufnahmen von 1801 bis 1885 lückenlos verfügbar haben. Wie zu Beginn dieses Kapitels erwähnt, ist nicht bekannt, aus welchem Buch Herckenrath abgeschrieben hat, jedoch steht zu vermuten, daß es sich um das ursprüngliche Protokollbuch handelt, dessen Verbleib ungeklärt ist.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts sind die Ausrüstungsgegenstände, die der König zur Durchführung des Festes benötigte, wohl arg dezimiert worden. Vermutlich konnten die Franzosen einiges gebrauchen. So ist es zu erklären, daß 1801 unter den Ruthen4.7 verabredet worden ist,

''daß derjenige, welcher den Vogel aufsetzt einen neuen Tisch soll geben, bis es im ganzen 12 sind.''

''Auch ist vereinbart worden, daß da, wo der Vogel aufgesetzt wird, auch der Kirchendienst gehalten werden soll.''

Beim Schützenfest 1818 schrieb sich Theodor Freiherr von Fürstenberg in die Schützenbruderschaft ein. Außerdem wurde beschlossen, daß die Einschreibungsgebühren zur Hälfte an den zeitlichen Herrn Pastor, die andere Hälfte und das Einkommen unter der Ruthe an den König gehen oder für Fahnen und Scheiben4.8 verwendet werden solle.

Im Jahre 1819 wurden ''bei der Feierlichkeit des hohen Amtes durch das Schießen der Junggesellen die Fenster beschädigt und von der Verbrüderung mit einem Reichsthaler und 36 Stübern wieder hergestellt.''

Am 21.1.1821 wurde zwischen Pastor, Kirchenrat und dem damaligen Schützenkönig Urban Paffrath beschlossen, daß der Vogel ,,ein für alle mal`` in der Kirchenkiste aufbewahrt werden soll. Sollte der Vogel gebraucht werden, wird er von den Kirchenvorstehern abgeholt und nach der Festlichkeit wieder zurückgebracht. Am 23. Januar wurde der Vogel, an welchem sich 86 Schilder und 11 Pfennige befanden, im Beisein des Kirchenrats-Präsidenten Michael Miltz, ferner des Engelbert Marcus und des Peter Burrekott, der Kirchenkiste im Pfarrhaus zu Flittard übergeben.
Der Grund, warum der Silbervogel nun nicht mehr wie bisher dem Schützenkönig, sondern der Kirchenkiste anvertraut wurde, wird verständlich nach folgender Geschichte, die uns von Karl Hagen (+ 1944) überliefert wurde:

Früher nannte man den Raum zwischen Gisbert-, Haupt-, und Hofstraße nach dem Rhein zu die Bielehött. (Die Bewohner die Biele). Als die Soldaten in den Befreiungskriegen 1813-14 alles raubten, hatten die Biele den Silberschmuck mit Vogel einem Juden verkauft. Schützenfest wurde der Schmuck geliehen und nie wiedergegeben. In einem Pütz4.9wurde derselbe eingemauert. Kein Schützenbruder wußte wo der Schmuck geblieben war. Da erschien 1818 zu Schützenfest der damalige Schützenkönig P. Paffrath4.10(Bieleschohmächer) in der Kirche und hatte den gesamten Schmuck mit Vogel umhängen. Haus und Pütz stehen heute noch, und gehört jetzt Jakob Breiden.4.11
Am 1. August 1833 hat sich ein großer Gönner unserer Schützenbruderschaft, Franz Egon Freiherr von Fürstenberg-Stammheim4.12, eigenhändig in die Bruderschaft eingeschrieben und 4 Ohm Bier gegeben. (= ca. 550 l Freibier!)
Im Jahre 1835 hat er dann der Bruderschaft eine kostbare Fahne geschenkt. Im Protokollbuch ist nachzulesen:
''1835 den 14. August hat der königliche Kammerherr Reichsfreiherr von Fürstenberg Stammheim als ein Zeichen seiner Wohlgewogenheit der hiesigen getreuen Schützenbruderschaft eine prachtvolle, kostbare Fahne mit dem Bedinge zu einem steten Angedenken zum Geschenk gemacht, daß diese Fahne nicht nur bei der Feier des solang bestehenden Schützenfestes sondern auch bei allen Kirchenfeierlichkeiten gebraucht - aber allzeit aufm Hause Stammheim aufbewahrt werden solle. Dieses bezeuget im Namen aller einverleibten Brüder mit innigstem Danke Jacob Herckenrath, Pastor zu Flittard und Stammheim.''

Ferner ist im Protokollbuch erwähnt, daß sich die Schützenbruderschaft dreimal mit Anzeigen in der Kölnischen Zeitung bedankt hat. Mittlerweile gelang es uns, diese 3 Anzeigen im Archiv der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln ausfindig zu machen. Da sie ein beredtes Zeugnis von der damaligen (offiziellen) Sprache geben, veröffentlichen wir nachstehend zwei dieser Anzeigen.

Kölnische Zeitung Nr. 235 vom Sonntag, den 23.08.1835:

Schützenfest
in der Gemeinde Stammheim und Flittard ,
am 23., 24. und 25. August 1835.

Die persöhnliche Teilnahme der reichsfreiherrlichen Familie von Fürstenberg an unserem vorjährigen Schützenfeste hat uns Allen so wohl gethan, daß in allen Kreisen unserer Gemeinde täglich der hohen Gäste in Liebe gedacht wurde, und Jeder nach des Festes Wiederkehr sich sehnte. Als aber zu unserer Trauer im Laufe dieses Jahres der verdienstvolle Geheimsekretär, Herr Vogel, der an der Stelle seines gnädigen Herrn Schützenkönig geworden war, starb, hatten wir Besorgniß, daß vielleicht das Fest in diesem Jahr übergangen werden möge. Doch sieh! am Festtag der Himmelfahrt Mariens, als wir die Kapelle zu Stammheim betraten, da wehte über dem Haupte der Himmelsköniginn eine prachtvolle, großartige Schützenfahne, und lud uns ein zum neuen Feste. Unsere Herzen pochten vor Freude. Die Fahne, das Zeichen unserer christlichen Verbrüderung, hatte uns gefehlt, und nun war sie uns von der gnädigen Hand unseres hochverehrten Reichsfreiherrn als freie Gabe dargereicht. Das gab dem Feste Schwung. Unser hochwürdiger Herr Pfarrer trat unter die Fahne hin, segnete dieselbe, und sprach, ''Wir Alle haben zur Fahne Jesu Christi geschworen, sie ist das Zeichen unserer Bruderliebe'', und las hierauf ein Schreiben des gnädigen Herrn der Gemeinde vor. Die innige Teilnahme an den zartesten Gemeinde-Verhältnissen, die in diesem Briefe sich aussprach, und ein wahrhaft hochadeligen Geist beurkundete, rührte die Gemeinde, und sie ergoß sich in Dankgebet.
Ja, gnädiger Herr! was wir in der Kirche unter der Fahne Gott gelobten, daß wiederholen wir Ihnen mit treuem Herzen. Anständigkeit und innige Freude, frommer Sinn und brüderliche Liebe sollen unser Schützenfest schmücken zur Ehre unserer lieben Gemeinde, und wie in der Kapelle unser Dankgebet zum Himmel stieg, - so soll beim bruderschaftlichen Freudenfeste das erste Glas gelten dem Wohle unseres allgeliebten, gnädigen Reichsfreiherrn und königl. Kammerherrn
Franz Egon von Fürstenberg,
und seiner allverehrten Gattin, der gnädigen Reichsfreifrau
Pauline von Fürstenberg, geborene
von Romberg.

Die Schützen-Bruderschaft,
im Namen der ganzen Gemeinde
Flittard und Stammheim




Kölnische Zeitung Nr. 235 vom Sonntag, den 23.08.1835:
Großes Vogelschießen
zu Stammheim, bei Mülheim a.R.

Heute Sonntag wird die Schützen=Gesellschaft zu Stammheim das übliche Schützenfest feiern. Da Se. freiherrlichen Gnaden, der Reichsfreiherr, königl. preuß. Kammerherr Franz Egon von Fürstenberg=Stammheim, unserer Gesellschaft mit dem hohen Geschenke einer prachtvoll deflorirten Fahne beehrt, und deren Einweihung zu Ehren des hohen Gebers mit allem möglichen Glanze heute gefeiert werden soll, so steht zu erwarten, daß es hier nur Vergnügen in reichem Maße geben wird, wozu schon die Lage von Stammheim und der herrschaftlichen Besitzungen sehr vieles beitragen wird.
Der Herr Nicola Zinzen, ehemals Wirth am stammheimer Häuschen, wird, zu Ehren des verlebten Königs, Herrn Geheimsekretär Vogel, als König fungieren und in einem hierzu eigens erbauten Zelte mit guten und preiswürdigen Speisen u. Getränken aufwarten, wozu derselbe alle bekannte und unbekannte Freunde und Gönner höflichst einladet.
Stammheim, den 23. August 1835.
Nicola Zinzen, König zu Stammheim.

Am 29. Juni 1845 sind die ersten zeitgemäßen Satzungen aufgestellt worden, die hinsichtlich des alten Brauchtums, wie Übernahme der Rechte und Pflichten an den Schützenfesttagen durch den Schützenkönig, Bewirtung der Mädchen durch den neuen König, sowie Abholen der Frauen an ihren Wohnungen mit Musikbegleitung zum Festlokal, heute noch Gültigkeit haben.
Diese schöne Sitte wurde vor einigen Jahren dahingehend erweitert, daß der ,,Frauenzug`` an dem Herz-Jesu-Stift eine kurze Pause einlegte, um den Schwestern und alten Insassen des Stifts einen musikalischen Gruß zu überbringen.
Einige Abschnitte aus den Satzungen von 1845 mögen zweifellos von Interesse sein:
In §7 heißt es u. a.:
,,Das Schießen geschieht mit Scheibenbüchsen, deren Rohr nicht über 32 rh. Zoll lang sein darf und mit EINER, zwei Lot schweren Kugel.``
Über die Teilnahme der Brüder an der Sebastianusmesse wird in §9 gesagt:
,,Wer von der Bruderschaft dieser Messe nicht beiwohnt, hat 1 Silbergroschen Strafe an die Vereinskasse zu zahlen.``
Der §11 schreibt vor, daß die einzige Kleidungsausrüstung in einer einfachen grünen Mütze besteht.
Zur Deckung der Kosten an den Schützenfesttagen hat jedes Mitglied laut §12 einen festgesetzten Beitrag zu entrichten und zwar:
,,Die Junggesellen geben an jedem Festtag 3 Silbergr., die Männer 1 Silbergr. und von Fremden dürfen 5 Silbergr. Tanzgeld für den Tag begehrt werden. Mitglieder, welche sich weigern, den Betrag zu geben oder bei der festgesetzten Frist nicht erscheinen, um zu zahlen, denen ist für das Jahr die Teilnahme an den Festlichkeiten untersagt. Sollte aber einer zwei Jahre hintereinander die Einzahlungen verweigern oder versäumen, so kann ein solcher durch den Vorstand von der Liste gestrichen und als Schuldner der Gesellschaft verfolgt werden.``
In der Generalversammlung der Schützenbrüder von Flittard und Stammheim, welche am 24.August 1845 unter der Vogelstange zu Stammheim abgehalten wurde, ist beschlossen worden:
,,Der Vorstand unserer Verbrüderung soll aus Ehrenmitgliedern und gewählten Mitgliedern bestehen. Zu Ehrenmitgliedern auf ewige Zeiten werden ernannt: unser gnädigster Graf und Herr Franz Egon von Fürstenberg-Stammheim und hochdessen erstgeborenen Sohn und Nachkomme Graf Gisbert, der Herr Pfarrer von Flittard , sowie der Herr Bürgermeister von Mehrheim.``
Der letzte Satz des Protokolls zu dieser Versammlung lautete: ,,Zum Schluß geloben alle Mitglieder und zukünftigen Schützenkönige sich den billigen und zweckmäßigen Anordnungen des Vorstandes brüderlich fügen zu wollen. Hierauf wurde dem gesamten hochverehrlichen Vorstand bei klingenden Gläsern und schallender Musick ein hochtönendes 'Lebehoch' gebracht und diese Verhandlung durch Unterschrift aller Brüder beschlossen.``

Es wurde bereits erwähnt, daß früher stets der neue Schützenkönig nach Beendigung des Festes den silbernen Vogel sowie die Königsschilder mit nach Hause nahm, bzw. für deren Sicherheit Sorge tragen mußte. Wie bereits berichtet, kam ab 1821 der Silberschatz in die Kirchenkiste in Flittard . Am 24.1.1846 wurde diese Praxis verändert. Da nämlich nahm Franz Egon von Fürstenberg das Königssilber einschl. Vogel auf das Haus Stammheim in Verwahrung. Wie lange so verfahren wurde, ist nicht bekannt. Heute jedenfalls ruht der Silberschatz übers Jahr wohlverwahrt im Tresor der Deutschen Bank.

Viele Jahre war es üblich, daß bei Beerdigungen von Schützenbrüdern eine schwarze Fahne mit weißem Kreuz, die sogenannte ''Totenfahne'' vorangetragen wurde. Ein Beschluß der Generalversammlung vom 23. Januar 1847 besagt, daß
''die Leichenfahne bei den Begräbnissen der Weiber so gut gebraucht werden darf, als bei den Mitgliedern der Bruderschaft bloß mit der Bedingung, das bei den Begräbnissen der Weiber derselbe Mann für den Fähnrich zu sorgen hat.''

Später wurde die Fahne, welche in der Pfarrkirche aufbewahrt worden ist, bei jeder Beerdigung getragen. Der schöne Brauch hörte auf, als die Fahne wegen Abnutzung nicht mehr verwendet werden konnte.

Als der Graf von Fürstenberg zum Schützenfest am 20. August 1848 das Königssilber wieder an die Bruderschaft zurückgab, unterzeichneten sowohl der noch amtierende Schützenkönig Franz Opladen, als auch zwei Vorstandsmitglieder. Es handelte sich um den Schmiedemeister von Stammheim, Johann Klein, und um Adam Kißel. Von diesem Zeitpunkt an sind uns die Mitglieder des Vorstands namentlich bekannt.

Über das Schützenfest 1848 heißt es im Protokollbuch wie folgt:
''Heute den 20. August 1848 hat der Franz Opladen zu Stammheim den Vogel von neuem aufgesetzt und ist derselbe am 22. August Abends durch den Secretair L. Verpoorten von Stammheim Namens des Königlichen Kammerherrn Herrn Franz Egon Grafen von Fürstenberg Stammheim abgeschossen worden.''

Da Leonhard Verpoorten bei der Wiederaufrichtung des Königsvogels am 24. August 1851 als Stellvertreter des Grafen bezeichnet wird, und da der Königsschild (anders als beim Königsschuß seines Geheimsekretärs Franz Vogel im Jahre 1834) auf den Namen des Grafen lautet, wird in der Statistik inzwischen der Graf als Schützenkönig geführt. Die letzten Chroniken gingen von L. Verpoorten als König aus.

Acht Schützenbrüder, die sich im Jahre 1843 neu in die Bruderschaft eingeschrieben hatten, wurden später wieder gestrichen, weil sie ihre Aufnahmegebühr nicht bezahlt hatten.

Unter dem 24. August 1851 ist im Protokollbuch vermerkt, daß diese acht Schützenbrüder ''nunmehr von neuem eingetragen (wurden), nachdem der Herr Graf von Fürstenberg die Einschreibegebühren dafür .... berichtigt hat.''

Am 14. August 1853 fand das Königsvogelschießen bei dem Flittarder Wirt Wilhelm Gerhards statt. Bei diesem Fest muß es wohl Streit gegeben haben, denn bei der Generalversammlung am 28. August 1853 wurde ein Schützenbruder namens Peter Schmitz zu Flittard wegen Aufwiegelung in der Bruderschaft aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Wegen guter Führung wurde er jedoch am 31. August 1856 wieder aufgenommen. An diesem Tage betrug der Kassenbestand laut Protokollbuch 41 Thaler, 19 Silbergroschen, 4 Pfennige.

Gegen Mitte des vergangenen Jahrhunderts muß in der Bruderschaft schon ein lebhafter Schießbetrieb geherrscht haben, da der Kassenbericht fast alljährlich Auslagen für neue Vogelstangen enthielt. Der gleiche Eifer scheint auch bei dem ''Tambour'' der Bruderschaft, der an den Schützenfesttagen mit seiner Landsknechttrommel dem Festzug voranschritt, bestanden zu haben. In Abständen von etwa 2 Jahren mußte ein neues Trommelfell beschafft werden.

Da der Schützenkönig mit den am 29. Juni 1845 festgesetzten Beiträgen der Schützenbrüder nicht mehr auskommen konnte, beschloß die Generalversammlung am 5. September 1869 in der Schule zu Flittard :

''Jedes Mitglied, Mann oder Jüngling zahlt an jedem Festtage einen Silbergroschen, wofür er freies Tanzen hat bis 8 Uhr. Von da ab zahlt Jeder pro Tanz einen Silbergroschen. Fremde zahlen gleich per Tanz 18 Pfennige, wofür dieselben kein Entree mehr zu entrichten haben. Jegliche Strafgelder sollen in Zukunft wegfallen.''

Um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts setzte sich der Vorstand aus je 2 Flittarder und Stammheimer Bürgern zusammen. Die Parität wurde streng eingehalten. 1876 wurde für das nach Stammheim verzogene Vorstandsmitglied Wilhelm Wipperfürth der Johann Paffrath aus Flittard gewählt.

Bei der Generalversammlung 1878 wurde beschlossen, ''daß in der Zukunf der Bruder Vogel in gegenwart des sämbligen Vorstand aufgestelt werden muß.''

Außerdem wurde der Vorstand beauftragt, für Flittard und Stammheim je eine neue Trauerfahne zu beschaffen.

Die Generalversammlung vom 28ten August 1881 wurde im Saal der Witwe Andreas Niesen zu Flittard abgehalten4.13. Im Protokollbuch ist folgendes nachzulesen:

''...und wurde hierauf nach Artikel 3 der Statuten zur Vorstandswahl geschritten. Die Versammlung beschloß auf früheren Antrag und Bekanntmachung in Anbetracht der großen Anzahl Vereinsmitglieder die Zahl der Vorstandsmitglieder (gemeint ist die Zahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder) zu verdoppeln. Es sollen deshalb bei der heutigen Wahl aus jedem der beiden Dörfer Flittard und Stammheim je drei Vorstandsmitglieder gewählt werden und zwar so, daß nach dem nächsten Schützenfeste vor der Vorstandswahl von diesen je dreien ein Mitglied ausgelost werde, so daß dann in Zukunft anstatt je ein Mitglied ausscheidet zwei ausscheiden und deshalb auch jedesmal je zwei zu wählen sind.

Es wurden hierauf mit Stimmenmehrheit gewählt: für Flittard , Hermann Fischer, Peter Zimmer und Johann Müller, und für Stammheim Wilhelm Klötsch, Jakob Meier und Heinrich Opladen.''