§16
Schützenbrüder, die außerhalb Köln-Flittard, St. Hubertus.
verziehen, können am Königsvogelschießen teilnehmen,
wenn sie bereit sind, falls sie König werden, ihren Standort
während der Festtage in Köln-Flittard, Pfarre St. Hubertus.
einzurichten.
Verheiratete Schützenbrüder, die nicht in einer
geordneten Ehe leben, sind vom Königsvogelschießen
ausgeschlossen.
Der bisherige Schlußsatz des §16 hieß:
Schützenbrüder, die nicht nach den kirchlichen Normen mit ihrer Frau zusammenleben, dürfen nicht auf den Königsvogel schießen.