Palmsonntag

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Versammlungsbeschluss zu §17 am 11.03.2012

Auf der Jahreshauptversammlung am 11.03.2012, wird der Antrag des Vorstands auf Satzungsänderung angenommen. Die Sperrzeit des Königs wird auf 2 Jahre verkürzt, §17 der Satzung wird entsprechend geändert:

Alt:
Der amtierende Schützenkönig wird für eine von der Hauptversammlung festgelegten Zeit (z. Zt. drei Jahre) vom Königsvogelschießen ausgeschlossen.

Neu:
Der amtierende Schützenkönig wird für eine von der Hauptversammlung festgelegten Zeit (z. Zt. zwei Jahre) vom Königsvogelschießen ausgeschlossen.