Wir beraten über §16 der Satzung, wo es bisher heißt, daß
Schützenbrüder, die nicht nach den kirchlichen Normen mit ihrer Frau
zusammenleben nicht auf den Königsvogel schießen dürfen.
Willi
Stein, Peter Schmitz, Thomas Schmitz, Präses Pfarrer Frank, Peter
Daßen, Stefan Hammes und Florian Seiffert3.33 sind der Meinung, daß
wiederverheiratete Geschiedene auf den Königsvogel schießen sollen.
Wir beraten, ob eine Satzungsänderung notwendig, ist oder ob eine
andere Auslegung von kirchlichen Normen die gewünschte Änderung
erlaubt. Wir kommen schließlich zu dem Schluß, daß eine
Satzungsänderung das beste ist. Ein erneutes verschicken der Satzung an
das Generalvikariat soll unterbleiben, zumal das GV damals, beim ersten
Verschicken der Satzung, in keinster Weise geantwortet hatte. Wir
einigen wir uns auf folgenden neuen Schlußatz von §16, der aus der
Stammheimer Satzung entlehnt ist:
Verheiratete Schützenbrüder, die nicht in einer geordneten Ehe
leben, sind vom Königsvogelschießen ausgeschlossen.
''Geordnet'' soll als gültig standesamtlich verheiratet ausgelegt
werden.
Somit sind wiederverheiratet
Geschiedene endlich nicht mehr ausgeschlossen.
Geschiedene und Schützen, die mit ihrer Freundin zusammenleben, dürfen
auch König werden.
Schützen, die z.B. zum dritten mal verheiratet sind und nach §16
mitschießen wollen, sollen nach §5 vom Königsvogelschießen durch
den Vorstand ausgeschlossen werden. (Wer die Bruderschaft
schädigt, kann vom Vorstand und Beirat vom Schießen ausgeschlossen
werden). Eine hoffentlich für alle zufriedenstellende Lösung!
Die Satzungsänderung wird auf der nächsten Jahreshauptversammlung 1994 vorgestellt und dann auf der Mitgliederversammlung 1995 zur Abstimmung gestellt.